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   VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02   

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https://dejure.org/2003,7087
VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02 (https://dejure.org/2003,7087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 N 2444/02 (https://dejure.org/2003,7087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 N 2444/02 (https://dejure.org/2003,7087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 2 BauGB, § 47 Abs 2 VwGO
    Beabsichtigter Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Umwelt und Natur kann Veränderungssperre rechtfertigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Veränderungssperre in einem durch Regionalplan und Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet für Windkraftanlagen; Voraussetzung für den Erlaß einer Veränderungssperre ; Wirksamkeit der Verlängerung einer Veränderungssperre

  • Judicialis

    BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 17 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2

  • naturschutzrecht.net PDF, S. 45

    Plankonzeption, Veränderungssperre, Windkraftanlage und Vogelschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlagen und Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 187 (Ls.)
  • DÖV 2004, 759 (Ls.)
  • DÖV 2004, 850 (Ls.)
  • BauR 2004, 1666 (Ls.)
  • BauR 2004, 1986 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.09.1976 - IV 39.74 - BVerwGE 51, 121) ist eine Veränderungssperre nur dann erforderlich, wenn der Inhalt der beabsichtigten Planung hinreichend bestimmt ist.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Tritt eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB während der Anhängigkeit eines nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässigen Antrags auf Feststellung ihrer Nichtigkeit außer Kraft, kann die Antragstellerin die Feststellung begehren, dass die Veränderungssperre ungültig war (BVerwG, B. v. 02.09.1983, NJW 1984, 881).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Dies begründet grundsätzlich ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend, es sei denn, die Feststellung solle der Vorbereitung einer Klage dienen, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, a.a.O. und U. v. 22.01.1998 - NVwZ 1999, 404).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Das schließt es aus, bereits ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept zu fordern (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Genügend konkretisiert ist der künftige Planinhalt in der Regel, wenn die zukünftige Nutzung des Gebietes der Art nach im Wesentlichen festgelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 15.08.2000 - 4 BN 35.00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 18.06.2003 - 1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage 2002, § 14 Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 131/02

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Zu einer solchen Fallgestaltung führt das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 04.06.2003 - 7 aD 131/02.NE - BauR 2003, 1696 aus, dass der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, mit dem die planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windenergieanlagen in einem Vorranggebiet u.a. bezüglich der Anzahl und der maximal zulässigen Höhe erfolgen soll, eine hinreichend konkrete Plankonzeption zum Gegenstand habe, um den Erlass einer Veränderungssperre zu rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Die Antragstellerin ist zwar nicht Eigentümerin, sondern Pächterin der von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücke und damit obligatorisch Berechtigte, die Antragsbefugnis einer obligatorisch Berechtigten ist jedoch anzuerkennen, wenn sie zur Vornahme von Veränderungen, die § 14 Abs. 1 BauGB verbietet, aufgrund ihrer privatrechtlichen Stellung berechtigt ist und durch das Verbot einen Nachteil in der Ausübung ihres Nutzungsrechts erfährt (vgl. Bielenberg/Stock in: Ernst-Zinkhahn-Bielenberg, BauGB, Stand: Januar 2003, § 16 Rdnr. 25; VGH Bad.-Württ., B. v. 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - BRS 60 Nr. 99).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02
    Genügend konkretisiert ist der künftige Planinhalt in der Regel, wenn die zukünftige Nutzung des Gebietes der Art nach im Wesentlichen festgelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 15.08.2000 - 4 BN 35.00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 18.06.2003 - 1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage 2002, § 14 Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Die Antragstellerin ist als juristische Person des Privatrechts auch antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da die Veränderungssperre das bauliche Geschehen auf dem Betriebsgrundstück konserviert und die Antragstellerin als Pächterin des Betriebsgrundstücks und Betreiberin des Abbauunternehmens von ihren Verbotsnormen konkret betroffen ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.11.2003 - 3 N 2444/02 -, BRS 66 Nr. 119, juris Rn. 20).

    Vielmehr verbleibt ihr trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Regionalplans über den Standort des Steinbruchs die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eine Feinsteuerung insbesondere im Hinblick auf die parzellenscharfe Abgrenzung der für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Flächen vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 24.11.2005, a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399; HessVGH, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O. jeweils zu Windkraftanlagen).

  • VG Kassel, 12.10.2006 - 7 E 2305/03

    Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

    Zwar darf eine Veränderungssperre für ein grundsätzlich für Windkraftanlagen vorgesehenes Baugebiet auch der planerischen Feinsteuerung dienen, indem etwa Höhenbegrenzungen und bestimmte Standorte für Windkraftanlagen vorgesehen werden (vgl. VGH Mannheim, B.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, S. 522 ff; HessVGH, B.v. 27.11.2003 - 3 N 2444/02 - BRS 66, Nr. 119).
  • VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08

    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei

    Der Hess. VGH stecke die Grenzen der "Kontrollfähigkeit" einer Veränderungssperre in seinem Beschluss vom 27.11.2003 (Az.: 3 N 2444/02) dem im Übrigen auch eine beabsichtigte Höhenbegrenzung von 100 m zugrunde liege wie folgt ab:.
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